Eine Änderung der Ohrgeometrie kann zu verminderter Schutzwirkung führen

Im Laufe der Jahre kann sich die Schutzwirkung von Gehörschutz-Otoplastiken auf einen unbekannten Wert reduzieren. Dies geschieht durch die natürliche Formänderung der Ohren – die (Acryl)- Otoplastik an sich ist formstabil. So können Undichtigkeiten entstehen, durch die, bei entsprechender Ausprägung, Schallanteile am Gehörschutz vorbei zum Trommelfell gelangen.
In diesem Fall kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Gehörschutz den Mitarbeiter vor der Einwirkung von mehr als 85 dB(A) im Tagesdurchschnitt schützt.

Vorgabe der Lärm- und Vibrations Arbeitsschutzverordnung: 85 dB(A)Lex, 8h

Der Grenzwert 85 dB(A) im Tagesdurchschnitt wird durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vorgegeben.

Quelle: Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV):

Zitat:

„Abschnitt 3
Auslösewerte und Schutzmaßnahmen bei Lärm

Auslösewerte bei Lärm
Die Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen:
1. Obere Auslösewerte: L EX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 137 dB(C)
2. Untere Auslösewerte: L EX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 135 dB(C)“

Zitat Ende

Fazit #1: Mitarbeiter in Lärmumgebungen müssen vor einer Tagesdurchschnittsexposition von mehr als 85 dB(A) geschützt werden, daher sind Gehörschutz-Funktionskontrollen in solchen Lärmbereichen sinnvoll.

Wichtig zu wissen: Zuerst entsteht Tiefton-Dämpfungsverlust

Sind bei Gehörschutz-Otoplastiken kleinere Leckagen vorhanden, ergeben die Messungen eine verminderte Schutzwirkung im tieffrequenten Bereich. Erst größere Abweichungen der Ohrform führen zu einer reduzierten Dämpfung über den gesamten Frequenzbereich. Der Grund hierfür ist die unterschiedliche Schallenergie tiefer und hoher Frequenzen. Tieffrequente Schallanteile können, aufgrund der hohen Schallenergie, dämpfende Medien leichter durchdringen, als hochfrequente Schallanteile.

Fazit #2: Wenn eine veränderte Ohrform zu undichtem Sitz führt, bedeutet dies nicht, dass gar keine Schutzwirkung mehr vorhanden ist. Hochtondämpfung ist, trotz Leckage, noch immer vorhanden.

Wann sollten bei Gehörschutz-Otoplastiken Funktionskontrollen durchgeführt werden?

Im Auslieferungszeitpunkt weisen 100% unserer maßgefertigten Gehörschutz-Produkte korrekte Dämpfungswerte aus*.

Die akustischen Filterelemente werden zu 100 % akustisch auf Dämpfung geprüft und wir setzen zur Herstellung der Otoplastiken modernste, hochpräzise und vor allem reproduzierbare digitale Verfahren ein.
Unsere Gehörschutz-Otoplastiken werden mit einer Genauigkeit von +/- 0,01 mm gefertigt. Die durch ein unabhängiges Prüflabor ermittelte, durchschnittliche Standardabweichung unserer individuell angepassten Gehörschutz-Otoplastiken liegt bei lediglich 3,5 dB.

Unsere individuell angepassten Gehörschutz-Otoplastiken sind nach EN 352-2:2002 geprüft, nach EU Verordnung (EU) 2016/425 zertifiziert und CE-gekennzeichnet. Unsere Produktion unterliegt einer jährlichen Kontrolle (Modul C2 der Verordnung (EU) 2016/425) durch eine unabhängige benannte Stelle (EU-ID 1974) und sind somit als persönliche Schutzausrüstung (PSA) zugelassen.

Link zur Konformitätserklärung nach Anhang IX der Verordnung EU 2016/425 für EARfoon Gehörschutz.

Mit Einsatz von EARfoon Gehörschutz erfüllen Sie die Anforderungen der

  • PSA-Verordnung (EU) 2016/425
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • Lärm- u. VibrationsArbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

*Nachweis: Die akustischen Messungen durch ein akkreditiertes Prüflabor ergaben, das 100% der Otoplastiken keine Leckagen aufwiesen und die Mindestdämpfung laut EN 352-2:2002 erfüllten. Die durchschnittliche Standardabweichung der geprüften Gehörschutz-Otoplastiken beträgt 3,5 dB. Datenbasis: Für 40 Personen wurden 104 Paar Gehörschutz-Otoplastiken gefertigt.

Unsere Empfehlung zur Durchführung von Funktionsprüfungen bei angepasstem Gehörschutz von EARfoon

Für Mitarbeiter mit einer Lärmexposition von mehr als 85 dB(A)Lex,8h empfehlen wir, nach ca. 3 Jahren ab Lieferdatum Funktionskontrollen durchzuführen, um die Schutzwirkung des Gehörschutzes sicherzustellen.

Weitere Informationen zum Thema Funktionskontrollen erhalten Sie im persönlichen Gespräch mit unserem Produktmanagement.